Die ESWT Behandlung wird von uns für Privatversicherte und als Selbstzahlerleistung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten (siehe SGB V – GKV). Wie bei vielen moderneren Behandlungsverfahren gibt es noch keine ausreichenden Belege für die Effizienz der Therapie, so dass die Behandlung noch nicht Gegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
